Nicht jeder hat ein eigenes Dach für eine Solaranlage, und nicht jedes Dach ist gleichermassen geeignet. Doch auch ohne eigenes Dach können Sie in der Schweiz von Solarstrom profitieren – durch Solar-Gemeinschaften. Diese Modelle ermöglichen es Gruppen von Nachbarn, Gebaeudeeigentuemern oder Energiegenossenschaften, gemeinsam in Solaranlagen zu investieren und den produzierten Strom untereinander aufzuteilen.
Solar-Gemeinschaften gewinnen in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Sie bieten eine Lösung für Mieter, Eigentuemer von verschatteten Gebaeuden und alle, die gemeinsam die Energiewende vorantreiben möchten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert.
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Die bekannteste Form ist der ZEV. Seit 2018 können sich Eigentuemer benachbarter Grundstücke zusammenschliessen, um den Solarstrom einer gemeinsamen Anlage zu nutzen. Durch den Zusammenschluss steigt der Eigenverbrauchsanteil erheblich: Während ein einzelnes Einfamilienhaus nur 25 bis 35 Prozent selbst verbraucht, können mehrere Haushalte gemeinsam 50 bis 70 Prozent erreichen, da sich die Verbrauchsprofile ergaenzen.
Die Organisation eines ZEV erfordert klare vertragliche Regelungen zwischen den Teilnehmern über Kostenverteilung, Stromverteilung und Entscheidungsfindung. Es empfiehlt sich, diese Vereinbarungen mit juristischer Unterstuetzung zu formulieren.
Energiegenossenschaften
Bei diesem Modell gruenden Buergerinnen und Buerger eine Genossenschaft, die in Solaranlagen investiert. Die Mitglieder erwerben Genossenschaftsanteile und erhalten günstigen Solarstrom oder eine Rendite. Solar-Genossenschaften knuepfen an die Schweizer Tradition genossenschaftlicher Energieversorger an und bieten eine demokratische Form der Energieerzeugung.
Lokale Energiegemeinschaften
Ein neueres Konzept sind lokale Energiegemeinschaften (LEC), die über den ZEV hinausgehen. Sie ermöglichen es Prosumern und Konsumenten in einem Quartier, Energie zu teilen und zu handeln. Die rechtlichen Grundlagen werden derzeit erarbeitet. Pilotprojekte zeigen bereits das grosse Potenzial.
Buergersolaranlagen
Buergersolaranlagen ermöglichen die Beteiligung an grossen Solaranlagen auf öffentlichen Gebaeuden. Buerger erwerben Anteile und erhalten Stromgutschriften oder Dividenden. Die Beteiligungssummen beginnen oft bei wenigen hundert Franken. Zahlreiche Gemeinden und Energieversorger bieten solche Modelle an.
Vorteile und Herausforderungen
Solar-Gemeinschaften demokratisieren den Zugang zu Solarenergie, staerken den Gemeinschaftssinn und verbessern die Wirtschaftlichkeit durch höhere Eigenverbrauchsquoten. Gleichzeitig erfordern sie Engagement, Koordination und klare rechtliche Regelungen. Wenn Sie sich für eine Solar-Gemeinschaft interessieren, sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, Ihrer Gemeinde oder einem lokalen Energieversorger.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gründungsschritte
Die rechtlichen Grundlagen für Solar-Gemeinschaften in der Schweiz haben sich seit der Revision des Energiegesetzes 2018 deutlich verbessert. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist in Artikel 17 des Energiegesetzes und Artikel 14 bis 18 der Energieverordnung geregelt. Für die Gründung eines ZEV müssen mindestens zwei Grundeigentümer beteiligt sein, deren Grundstücke zusammenhängen oder durch einen Weg von maximal 100 Metern verbunden sind. Die Gründung erfordert einen schriftlichen Vertrag zwischen allen Teilnehmern, der die Rechte und Pflichten klar regelt. Zentrale Punkte sind die Kostenverteilung für Investition und Betrieb, der Schlüssel für die Stromverteilung, die Abrechnungsmodalitäten sowie Regelungen für den Austritt einzelner Teilnehmer.
Ein ZEV muss beim lokalen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Dieser stellt einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt bereit und liefert den Reststrom, wenn die Solarproduktion nicht ausreicht. Die interne Abrechnung übernimmt der ZEV selbst oder ein beauftragter Dienstleister. Seit 2023 bieten mehrere Unternehmen in der Schweiz spezialisierte Abrechnungslösungen für ZEV an, die den administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Die Kosten für ein professionelles Abrechnungssystem liegen bei rund CHF 50 bis CHF 100 pro Teilnehmer und Jahr. Für die Gründung einer Energiegenossenschaft gelten zusätzlich die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Mindestens sieben Personen müssen die Statuten unterzeichnen und die Genossenschaft ins Handelsregister eintragen lassen. Die Gründungskosten für eine Energiegenossenschaft betragen typischerweise CHF 2’000 bis CHF 5’000 inklusive Notariatskosten und Handelsregistereintrag. Musterstatuten sind bei Swissolar und den kantonalen Energiefachstellen erhältlich und erleichtern den Gruendungsprozess erheblich.
Erfolgreiche Beispiele und Wirtschaftlichkeit
In der Schweiz gibt es bereits zahlreiche erfolgreiche Solar-Gemeinschaften. Die Energiegenossenschaft Winterthur betreibt Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von über 2 MWp auf öffentlichen und privaten Gebäuden. Mitglieder erwerben Anteile ab CHF 500 und erhalten eine jährliche Dividende von 2 bis 3 Prozent. In Zürich hat die Solargenossenschaft Züri Solarstrom auf über 50 Dächern installiert und versorgt Hunderte von Haushalten mit lokalem Solarstrom. Auch ländliche Gemeinden setzen auf dieses Modell: In Appenzell Innerrhoden haben mehrere Gemeinden Bürgersolaranlagen auf Schulhäusern und Gemeindebauten realisiert. Im Kanton Thurgau hat die Gemeinde Amriswil eine vorbildliche Bürgersolaranlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle umgesetzt, an der sich über 80 Haushalte beteiligt haben.
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Fassadenanlagen gewinnen in der Schweiz zunehmend an Bedeutung, besonders in urbanen Gebieten mit begrenzter Dachfläche. Moderne Fassadenmodule erreichen 60–70 % des Ertrags einer optimalen Dachanlage und punkten im Winter durch den flachen Sonnenstand mit relativ hohen Erträgen. In der Schweiz sind Hersteller wie MegaSlate und Swisspearl führend bei ästhetisch integrierten Fassadenlösungen. Die Module lassen sich als vorgeängte hinterlüftete Fassade installieren und ersetzen konventionelle Fassadenmaterialien. Die Mehrkosten gegenüber einer Standardfassade liegen bei CHF 200–400 pro Quadratmeter. In den Kantonen Zürich und Bern sind Fassadenanlagen meldepflichtig, sofern sie dem Gebäudevolumen folgen. Der Kanton Bern gewährt sogar einen zusätzlichen Förderbonus für Fassaden-PV. Für Mehrfamilienhäuser mit begrenzter Dachfläche ist die Kombination aus Dach- und Fassadenanlage oft die optimale Lösung, um den Strombedarf aller Parteien im ZEV-Modell abzudecken.