Mieterstrommodell Schweiz: Solar für Vermieter und Mieter

Solarstrom ist nicht nur für Eigenheimbesitzer attraktiv. Auch in Mietliegenschaften bietet die Photovoltaik grosses Potenzial. Durch das Mieterstrommodell koennen Vermieter und Mieter gemeinsam von guenstigem Solarstrom profitieren. In der Schweiz hat das Konzept des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) diese Moeglichkeit rechtlich verankert und macht es für Liegenschaftsbesitzer attraktiv, in Solaranlagen zu investieren und den produzierten Strom direkt an ihre Mieter zu verkaufen.

Das Mieterstrommodell gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Mit steigenden Strompreisen und sinkenden Kosten für Solaranlagen wird es für Vermieter immer interessanter, in Photovoltaik zu investieren. Gleichzeitig profitieren Mieter von guenstigeren Strompreisen und leisten einen Beitrag zur Energiewende, ohne selbst eine Solaranlage besitzen zu muessen.

Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV, ist das zentrale Instrument für Mieterstrom in der Schweiz. Er ermoeglicht es Grundeigentuemern, den von ihrer Solaranlage produzierten Strom direkt an die Bewohner ihrer Liegenschaft zu verkaufen, ohne den Umweg über das oeffentliche Netz nehmen zu muessen. Der ZEV wurde mit der Revision des Energiegesetzes 2018 eingefuehrt und hat die Rahmenbedingungen für Mieterstrom deutlich verbessert.

Im Rahmen eines ZEV tritt der Grundeigentuemer als Stromanbieter für seine Mieter auf. Er kauft den Reststrombedarf, der nicht durch die Solaranlage gedeckt wird, vom lokalen Energieversorger und gibt diesen zusammen mit dem Solarstrom an die Mieter weiter. Die Mieter erhalten eine einzige Stromrechnung vom Vermieter. Der Preis für den Solarstrom darf dabei nicht hoeher sein als der Tarif des lokalen Energieversorgers.

Vorteile für Vermieter und Mieter

Für Vermieter bietet das Mieterstrommodell eine zusaetzliche Einnahmequelle und eine Wertsteigerung der Liegenschaft. Statt den überschuessigen Solarstrom zu einem niedrigen Tarif ins Netz einzuspeisen, kann der Vermieter ihn zu einem hoeheren, aber für den Mieter dennoch attraktiven Preis direkt verkaufen. Dies verbessert die Rendite der Solaranlage erheblich. Zudem koennen die Investitionskosten in vielen Kantonen steuerlich abgesetzt werden.

Mieter profitieren von tieferen Stromkosten, typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem Tarif des lokalen Energieversorgers. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3500 kWh kann dies eine Ersparnis von CHF 100 bis CHF 300 pro Jahr bedeuten. Darüber hinaus leisten Mieter einen direkten Beitrag zur Energiewende.

Technische Umsetzung und Abrechnung

Die technische Umsetzung eines ZEV erfordert eine intelligente Messinfrastruktur mit Smart Metern, die den Verbrauch jeder Wohneinheit in Echtzeit messen. Die Abrechnung erfolgt anteilsmaessig nach dem momentanen Verbrauch und kann vom Vermieter selbst oder von spezialisierten Abrechnungsdienstleistern durchgefuehrt werden.

Der Einbau eines Batteriespeichers kann den Eigenverbrauchsanteil im ZEV erheblich steigern, von typischerweise 30 bis 50 Prozent ohne Speicher auf 50 bis 70 Prozent mit Speicher. Die Wirtschaftlichkeit des Speichers muss jedoch im Einzelfall geprueft werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Energiegesetz (EnG) und in der Energieverordnung (EnV). Der maximale Strompreis darf nicht hoeher sein als der Tarif des lokalen Energieversorgers. Mieter haben das Recht, die Teilnahme am ZEV abzulehnen. Die Gruendung erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Grundeigentuemer und Mietern. In einem typischen Mehrfamilienhaus kann eine interne Rendite von 4 bis 7 Prozent erzielt werden, mit einer Amortisationszeit von 10 bis 15 Jahren.

Wenn Sie als Vermieter über ein Mieterstrommodell nachdenken, lassen Sie sich von einem erfahrenen Solarinstallateur beraten. Unsere Partner-Betriebe haben Erfahrung mit ZEV-Projekten und koennen Ihnen eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen.

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