Mieterstrommodell Schweiz: Solar für Vermieter und Mieter

Solarstrom ist nicht nur für Eigenheimbesitzer attraktiv. Auch in Mietliegenschaften bietet die Photovoltaik grosses Potenzial. Durch das Mieterstrommodell können Vermieter und Mieter gemeinsam von günstigem Solarstrom profitieren. In der Schweiz hat das Konzept des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) diese Möglichkeit rechtlich verankert und macht es für Liegenschaftsbesitzer attraktiv, in Solaranlagen zu investieren und den produzierten Strom direkt an ihre Mieter zu verkaufen.

Das Mieterstrommodell gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Mit steigenden Strompreisen und sinkenden Kosten für Solaranlagen wird es für Vermieter immer interessanter, in Photovoltaik zu investieren. Gleichzeitig profitieren Mieter von günstigeren Strompreisen und leisten einen Beitrag zur Energiewende, ohne selbst eine Solaranlage besitzen zu müssen.

Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV, ist das zentrale Instrument für Mieterstrom in der Schweiz. Er ermöglicht es Grundeigentuemern, den von ihrer Solaranlage produzierten Strom direkt an die Bewohner ihrer Liegenschaft zu verkaufen, ohne den Umweg über das öffentliche Netz nehmen zu müssen. Der ZEV wurde mit der Revision des Energiegesetzes 2018 eingeführt und hat die Rahmenbedingungen für Mieterstrom deutlich verbessert.

Im Rahmen eines ZEV tritt der Grundeigentuemer als Stromanbieter für seine Mieter auf. Er kauft den Reststrombedarf, der nicht durch die Solaranlage gedeckt wird, vom lokalen Energieversorger und gibt diesen zusammen mit dem Solarstrom an die Mieter weiter. Die Mieter erhalten eine einzige Stromrechnung vom Vermieter. Der Preis für den Solarstrom darf dabei nicht höher sein als der Tarif des lokalen Energieversorgers.

Vorteile für Vermieter und Mieter

Für Vermieter bietet das Mieterstrommodell eine zusätzliche Einnahmequelle und eine Wertsteigerung der Liegenschaft. Statt den überschuessigen Solarstrom zu einem niedrigen Tarif ins Netz einzuspeisen, kann der Vermieter ihn zu einem höheren, aber für den Mieter dennoch attraktiven Preis direkt verkaufen. Dies verbessert die Rendite der Solaranlage erheblich. Zudem können die Investitionskosten in vielen Kantonen steuerlich abgesetzt werden.

Technische Umsetzung und Abrechnung

Die technische Umsetzung eines ZEV erfordert eine intelligente Messinfrastruktur mit Smart Metern, die den Verbrauch jeder Wohneinheit in Echtzeit messen. Die Abrechnung erfolgt anteilsmaessig nach dem momentanen Verbrauch und kann vom Vermieter selbst oder von spezialisierten Abrechnungsdienstleistern durchgeführt werden.

Der Einbau eines Batteriespeichers kann den Eigenverbrauchsanteil im ZEV erheblich steigern, von typischerweise 30 bis 50 Prozent ohne Speicher auf 50 bis 70 Prozent mit Speicher. Die Wirtschaftlichkeit des Speichers muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Energiegesetz (EnG) und in der Energieverordnung (EnV). Der maximale Strompreis darf nicht höher sein als der Tarif des lokalen Energieversorgers. Mieter haben das Recht, die Teilnahme am ZEV abzulehnen. Die Gruendung erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Grundeigentuemer und Mietern. In einem typischen Mehrfamilienhaus kann eine interne Rendite von 4 bis 7 Prozent erzielt werden, mit einer Amortisationszeit von 10 bis 15 Jahren.

Wenn Sie als Vermieter über ein Mieterstrommodell nachdenken, lassen Sie sich von einem erfahrenen Solarinstallateur beraten. Unsere Partner-Betriebe haben Erfahrung mit ZEV-Projekten und können Ihnen eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen.

Rechtliche Grundlagen und Abrechnungsmodelle

Das Mieterstrommodell in der Schweiz basiert auf dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der seit 2018 im Energiegesetz verankert ist. Der Vermieter installiert eine Solaranlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses und liefert den produzierten Strom direkt an die Mieter. Die rechtliche Grundlage erfordert, dass alle Mietparteien dem ZEV schriftlich beitreten. Der Vermieter darf den Solarstrom maximal zum Tarif des lokalen Energieversorgers verrechnen, wobei die meisten Modelle einen Rabatt von 5 bis 15 Prozent auf den Netztarif vorsehen. Für die Abrechnung stehen verschiedene Modelle zur Verfügung: eine pauschale Verteilung nach Wohnfläche, eine verbrauchsbasierte Abrechnung mit Smart Metern oder eine Kombination aus Grundpauschale und Verbrauchsanteil.

Die Einrichtung eines ZEV im Mehrfamilienhaus erfordert die Installation von Smart Metern für jede Wohneinheit. Die Kosten dafür liegen bei CHF 300 bis CHF 600 pro Zähler. Zusätzlich benötigen Sie ein Abrechnungssystem, das die Verbrauchsdaten erfasst und die Stromkosten aufteilt. Spezialisierte Dienstleister in der Schweiz bieten Komplettloesungen an, die von der Zählerinstallation über die monatliche Abrechnung bis hin zur Reststrombeschaffung alles abdecken. Die jährlichen Kosten für einen solchen Service liegen bei CHF 80 bis CHF 150 pro Mietpartei. Für den Vermieter kann sich das Mieterstrommodell durch höhere Einnahmen aus dem Solarstromverkauf und eine Wertsteigerung der Liegenschaft rechnen.

Umsetzung und Erfahrungen aus der Praxis

Die praktische Umsetzung eines Mieterstrommodells beginnt mit der Einholung des Einverständnisses aller Mietparteien. Erfahrungsgemäss ist eine persönliche Informationsveranstaltung der beste Weg, um Bedenken auszuräumen und die Vorteile zu erklären. Mieter profitieren von günstigerem Strom, einem kleineren ökologischen Fussabdruck und der Möglichkeit, lokale Energie zu nutzen. In der Praxis stimmen 80 bis 90 Prozent der Mieter einem solchen Modell zu, wenn die Vorteile klar kommuniziert werden. In Winterthur haben bereits über 50 Mehrfamilienhäuser erfolgreich Mieterstrommodelle umgesetzt.

Erfahrungen aus realisierten Projekten zeigen, dass ein typisches Mehrfamilienhaus mit 8 bis 12 Wohneinheiten einen Eigenverbrauchsanteil von 45 bis 65 Prozent erreichen kann. Die Solaranlage sollte dabei auf den Gesamtverbrauch des Gebäudes dimensioniert werden, einschliesslich Allgemeinstrom für Treppenhaus, Waschküche und Wärmepumpe. Eine typische Anlagengrösse liegt bei 20 bis 40 kWp mit Investitionskosten von CHF 25’000 bis CHF 50’000. Nach Abzug der Pronovo-Einmalvergütung und der kantonalen Förderung amortisiert sich die Anlage innerhalb von 10 bis 14 Jahren. Danach fliesst der Solarstromertrag als zusätzliche Einnahme an den Vermieter. Auch für Stockwerkeigentümergemeinschaften ist das Modell interessant: Die Investitionskosten werden anteilig auf die Eigentümer verteilt, und jeder profitiert direkt vom günstigen Solarstrom.

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